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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §56;Rechtssatz
Gesetzlich ist ein Feststellungsbescheid für die Frage des Bestehens eines baurechtlichen Konsenses nicht ausdrücklich vorgesehen.
Schlagworte
Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung FeststellungsbescheideEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:2013050047.X01Im RIS seit
06.01.2017Zuletzt aktualisiert am
01.02.2017