Index
E3R E03201000Norm
32009R0073 GAP-Beihilfen Art22 Abs1;Rechtssatz
Allein mit dem Vorbringen, dass in dem Bericht über eine Vor-Ort-Kontrolle Feststellungen getroffen wurden, die sich in der Folge allenfalls als unrichtig erwiesen haben, werden noch keine konkreten Umstände aufgezeigt, die Anlass dafür geben, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Prüforgans, das diesen Bericht verfasst hat, zu zweifeln.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014170010.J01Im RIS seit
06.01.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017