RS Vwgh 2016/12/15 Ro 2014/06/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2016
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Index

L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/05/0073 E 19. März 1991 RS 1

Stammrechtssatz

Bei der Frage eines bestimmten Grenzverlaufes handelt es sich im Baubewilligungsverfahren um eine Vorfrage, sofern der Grenzverlauf für das Vorhaben rechtlich erheblich ist (Hinweis 19.12.1985, 82/06/0183).

Schlagworte

Baubewilligung BauRallg6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014060032.J01

Im RIS seit

30.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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