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L94059 Ärztekammer WienNorm
ÄAO 2006 §5;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ra 2014/11/0051 E 26. Jänner 2017Rechtssatz
Die Berufsberechtigung des Arztes für Allgemeinmedizin umfasst unter anderem auch die Behandlung von Patienten durch Anwendung psychotherapeutischer Methoden. Dass die Ärztin für Allgemeinmedizin, die in die Liste der Psychotherapeuten nach dem PsychotherapieG eingetragen ist und eine Psychotherapeutenpraxis betreibt, auch über die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, ist im vorliegenden Fall nicht strittig. Die von ihr ausgeübte psychotherapeutische Tätigkeit ist daher (jedenfalls auch) als ärztliche Tätigkeit einzustufen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110128.L05Im RIS seit
02.02.2017Zuletzt aktualisiert am
24.02.2017