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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §28 Abs1 Z4;Rechtssatz
Wurde durch das angefochtene Erkenntnis über die Beschwerde gegen die Entziehung der Lenkberechtigung meritorisch entschieden, kann der Revisionswerber nicht im behaupteten Recht auf inhaltliche Entscheidung verletzt sein (Hinweis B vom 16. März 2016, Ra 2016/04/0025).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110171.L03Im RIS seit
03.02.2017Zuletzt aktualisiert am
10.02.2017