Index
32/04 Steuern vom UmsatzNorm
UStG 1994 §10;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): Ro 2014/15/0036 E 20. Dezember 2016Rechtssatz
Wird für eine Mehrzahl von selbständigen Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, ein Pauschalpreis verrechnet, ist das Entgelt sachgerecht aufzuteilen und sind die Entgeltsteile dem jeweils anzuwendenden Steuersatz zu unterwerfen (vgl. Achatz/Ruppe, UStG4, § 10 Tz 24/1).Wird für eine Mehrzahl von selbständigen Leistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen, ein Pauschalpreis verrechnet, ist das Entgelt sachgerecht aufzuteilen und sind die Entgeltsteile dem jeweils anzuwendenden Steuersatz zu unterwerfen vergleiche Achatz/Ruppe, UStG4, Paragraph 10, Tz 24/1).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014150039.J01Im RIS seit
11.01.2017Zuletzt aktualisiert am
20.03.2017