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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2011/03/0160 E 19. Dezember 2013 RS 2Stammrechtssatz
Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des § 31a Abs 2 Z 5 EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.Der Nachweis, wonach eine Person die Voraussetzungen des Paragraph 31 a, Absatz 2, Ziffer 5, EisenbahnG 1957 erfüllen würde, kann durch den bloßen Hinweis in einer Stellungnahme des Projektwerbers, wonach der Sachverständige von der Behörde zu einem früheren Zeitpunkt für das Fachgebiet "Eisenbahnbetrieb" allgemein beeidet worden sei, nicht ersetzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030035.J26Im RIS seit
18.01.2017Zuletzt aktualisiert am
23.03.2018