RS Vwgh 2016/12/20 Ro 2014/03/0032

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.12.2016
beobachten
merken

Index

91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

§ 41 TKG 2003 erfasst die Verpflichtung, Zugang zu bestehenden (physischen) Infrastrukturen zu gewähren, bietet aber keine Grundlage dafür, etwa einen gemeinsamen Ausbau bzw die Schaffung neuer Infrastrukturen (mit den dazu erforderlichen Detailregelungen insbesondere über eine Kostenaufteilung) anzuordnen.Paragraph 41, TKG 2003 erfasst die Verpflichtung, Zugang zu bestehenden (physischen) Infrastrukturen zu gewähren, bietet aber keine Grundlage dafür, etwa einen gemeinsamen Ausbau bzw die Schaffung neuer Infrastrukturen (mit den dazu erforderlichen Detailregelungen insbesondere über eine Kostenaufteilung) anzuordnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030032.J06

Im RIS seit

20.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

03.04.2019
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten