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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs1 lita;Rechtssatz
§ 4 Abs 1 VwGbk-ÜG 2013 erfasst (auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Art 151 Abs 51 Z 10 B-VG) ausdrücklich Bescheide, gegen die eine Beschwerde an den VwGH nach Art 130 Abs 1 lit a B-VG aF zulässig war. Der Rechtszug an den VwGH gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission war auch schon vor dem Stichtag (Ablauf des 31. Dezember 2013) insofern durch das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung beschränkt, als gemäß § 33a VwGG idF seit der Novelle BGBl I Nr 51/2012 der VwGH die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates, des unabhängigen Finanzsenates oder einer Behörde gemäß Art 20 Abs 2 Z 2 oder 3 B-VG (aF) - und damit auch der Telekom-Control-Kommission - durch Beschluss ablehnen konnte, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhing, der grundsätzliche Bedeutung zukam.Paragraph 4, Absatz eins, VwGbk-ÜG 2013 erfasst (auf der verfassungsrechtlichen Grundlage des Artikel 151, Absatz 51, Ziffer 10, B-VG) ausdrücklich Bescheide, gegen die eine Beschwerde an den VwGH nach Artikel 130, Absatz eins, Litera a, B-VG aF zulässig war. Der Rechtszug an den VwGH gegen Bescheide der Telekom-Control-Kommission war auch schon vor dem Stichtag (Ablauf des 31. Dezember 2013) insofern durch das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung beschränkt, als gemäß Paragraph 33 a, VwGG in der Fassung seit der Novelle Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr 51 aus 2012, der VwGH die Behandlung einer Beschwerde gegen einen Bescheid eines unabhängigen Verwaltungssenates, des unabhängigen Finanzsenates oder einer Behörde gemäß Artikel 20, Absatz 2, Ziffer 2, oder 3 B-VG (aF) - und damit auch der Telekom-Control-Kommission - durch Beschluss ablehnen konnte, wenn die Entscheidung nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhing, der grundsätzliche Bedeutung zukam.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RO2014030031.J01Im RIS seit
08.02.2017Zuletzt aktualisiert am
20.03.2019