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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 2005 §10 Abs3;Rechtssatz
Bloße Vorbereitungen für eine allfällige Abschiebung - etwa die Erwirkung eines Heimreisezertifikates - sind unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig, solange nicht feststeht, dass eine Ausreiseverpflichtung nicht besteht (Hinweis E 5. Juli 2012, 2012/21/0081).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210354.L03Im RIS seit
13.02.2017Zuletzt aktualisiert am
06.04.2018