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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AsylG 2005 §10 Abs1 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2016/21/0247Rechtssatz
Wird in einem Verfahren betreffend Erlassung einer Rückkehrentscheidung ein substantiiertes Vorbringen zu einer nach Rückkehr in den Herkunftsstaat drohende Verfolgung erstattet, ist eine Erörterung, ob darin ein Antrag auf internationalen Schutz zu sehen ist, geboten. Bejahendenfalls ist nach den Bestimmungen des AsylG 2005 zu verfahren (Hinweis E 24. Mai 2016, Ra 2016/21/0101 und 15. September 2016, Ra 2016/21/0234).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016210109.L03Im RIS seit
26.01.2017Zuletzt aktualisiert am
29.09.2017