RS Vwgh 2016/12/20 Ra 2015/01/0162

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Veröffentlicht am 20.12.2016
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Sachwalterbestellung wirkt nur insofern konstitutiv, als ab ihrer Wirksamkeit die Prozessfähigkeit und Handlungsfähigkeit im dort umschriebenen Ausmaß keinesfalls mehr gegeben ist. Das enthebt bei begründeten Bedenken hinsichtlich des davor liegenden Zeitraumes die Behörde bzw. das VwG nicht der Prüfung des Vorliegens der Fähigkeiten in den in Betracht kommenden Zeitpunkten (Hinweis E vom 16. November 2012, 2012/02/0198, mwN, sowie das E vom 28. April 2016, Ra 2014/20/0139).

Schlagworte

Sachwalter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015010162.L04

Im RIS seit

30.01.2017

Zuletzt aktualisiert am

23.03.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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