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20/03 SachwalterschaftNorm
UbG §3 Z1 idF 2010/I/018;Rechtssatz
Voraussetzung für eine Unterbringung iSd UbG ist - kumulativ - eine psychische Krankheit, eine damit im Zusammenhang stehende ernstliche und erhebliche Gefährdung des (eigenen oder fremden) Lebens oder der Gesundheit (§ 3 Z 1 UbG) sowie der Mangel ausreichender ärztlicher Behandlungs- oder Betreuungsmöglichkeiten außerhalb einer psychiatrischen Abteilung (§ 3 Z 2 UbG).Voraussetzung für eine Unterbringung iSd UbG ist - kumulativ - eine psychische Krankheit, eine damit im Zusammenhang stehende ernstliche und erhebliche Gefährdung des (eigenen oder fremden) Lebens oder der Gesundheit (Paragraph 3, Ziffer eins, UbG) sowie der Mangel ausreichender ärztlicher Behandlungs- oder Betreuungsmöglichkeiten außerhalb einer psychiatrischen Abteilung (Paragraph 3, Ziffer 2, UbG).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2015010033.L01Im RIS seit
30.01.2017Zuletzt aktualisiert am
13.03.2017