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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §34 Abs8;Rechtssatz
Besteht an zumindest einem Schultag pro Woche keine Möglichkeit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels, so folgt daraus bereits, dass die Ausbildungsstätte nicht mehr im Einzugsbereich des Wohnortes iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988 liegt.Besteht an zumindest einem Schultag pro Woche keine Möglichkeit der Benutzung des öffentlichen Verkehrsmittels, so folgt daraus bereits, dass die Ausbildungsstätte nicht mehr im Einzugsbereich des Wohnortes iSd Paragraph 34, Absatz 8, EStG 1988 liegt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2014150011.L04Im RIS seit
13.01.2017Zuletzt aktualisiert am
10.04.2018