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E1ENorm
12010E045 AEUV Art45;Rechtssatz
Im Hinblick auf den im Revisionsfall zu beurteilenden rein innerstaatlichen Sachverhalt kann sich der Revisionswerber für eine Berücksichtigung seiner Karenzzeit nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Art. 45 AEUV berufen (vgl. B 1. Juli 2015, Ro 2014/12/0068).Im Hinblick auf den im Revisionsfall zu beurteilenden rein innerstaatlichen Sachverhalt kann sich der Revisionswerber für eine Berücksichtigung seiner Karenzzeit nicht auf die Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Artikel 45, AEUV berufen vergleiche B 1. Juli 2015, Ro 2014/12/0068).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016120095.L01Im RIS seit
01.02.2017Zuletzt aktualisiert am
05.09.2018