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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16 Abs1;Rechtssatz
Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Berücksichtigung eines Geldwertes eigenen Zeitaufwandes eines Steuerpflichtigen als einkommensmindernd. Zu prüfen war, inwieweit die Zuwendung aus dem Katastrophenfonds in einem unmittelbaren Zusammenhang mit Werbungskosten nach § 16 Abs. 1 EStG 1988 - im vorliegenden Fall:Im vorliegenden Fall ging es nicht um die Berücksichtigung eines Geldwertes eigenen Zeitaufwandes eines Steuerpflichtigen als einkommensmindernd. Zu prüfen war, inwieweit die Zuwendung aus dem Katastrophen