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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §45 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie Ra 2016/02/0151 E 3. Oktober 2016 RS 3Stammrechtssatz
Die Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt das VwG tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen (vgl. E 22. Februar 2006, 2005/09/0007).Die Wiedergabe von Zeugenaussagen, die nicht erkennen lässt, welchen Sachverhalt das VwG tatsächlich als erwiesen annimmt, kann die im jeweiligen Fall erforderliche Tatsachenfeststellung nicht ersetzen vergleiche E 22. Februar 2006, 2005/09/0007).
Schlagworte
Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016020182.L02Im RIS seit
02.02.2017Zuletzt aktualisiert am
13.02.2017