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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AuslBG §1 Abs4;Rechtssatz
Das VwG hat zu prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung iSd § 62 Z 2 NAG 2005 zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Ausübung einer vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommenen Tätigkeit geboten ist. Wenn sich eine Anzeigebestätigung iSd § 1 Z 10 AuslBV 1990 auf einen bereits in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstreckt, dann ist die Ausübung einer vom AuslBG ausgenommenen Tätigkeit im zeitlichen Rahmen der beantragten Aufenthaltsbewilligung nicht nachgewiesen.Das VwG hat zu prüfen, ob die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung iSd Paragraph 62, Ziffer 2, NAG 2005 zum Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Ausübung einer vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommenen Tätigkeit geboten ist. Wenn sich eine Anzeigebestätigung iSd Paragraph eins, Ziffer 10, AuslBV 1990 auf einen bereits in der Vergangenheit liegenden Zeitraum erstreckt, dann ist die Ausübung einer vom AuslBG ausgenommenen Tätigkeit im zeitlichen Rahmen der beantragten Aufenthaltsbewilligung nicht nachgewiesen.
Schlagworte
Maßgebende Rechtslage maßgebender Sachverhalt Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016220055.L02Im RIS seit
09.02.2017Zuletzt aktualisiert am
17.03.2017