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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §18b Abs1;Rechtssatz
Die Inanspruchnahme einer 24-Stunden-Pflege mag ein Indiz für die alleinige Vornahme der notwendigen Pflegeleistungen durch die beigezogene Pflegekraft sein, handelt es sich bei dieser doch in der Regel um eine Fachkraft, welche die erforderliche Pflege rund um die Uhr gewährleisten soll. Es ist aber nicht von vornherein ausgeschlossen, dass trotz Beiziehung einer 24-Stunden-Pflege die nahen Angehörigen womöglich einen Teil der notwendigen Pflegeleistungen verrichten müssen; dafür sind vom Antragsteller besondere Gründe konkret vorzubringen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080084.J04Im RIS seit
20.02.2017Zuletzt aktualisiert am
14.11.2018