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E1PNorm
12010P/TXT Grundrechte Charta Art47;Rechtssatz
Mit dem Verfahren beim Verwaltungsgericht hat die Partei Zugang zu einem Gericht im Sinn des Art. 47 GRC, das mit voller Kognitionsbefugnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entscheiden kann. Eine solche Entscheidung kann sie beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen und dabei insbesondere auch die Einhaltung des Unionsrechts erwirken.Mit dem Verfahren beim Verwaltungsgericht hat die Partei Zugang zu einem Gericht im Sinn des Artikel 47, GRC, das mit voller Kognitionsbefugnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht entscheiden kann. Eine solche Entscheidung kann sie beim Verfassungsgerichtshof und beim Verwaltungsgerichtshof bekämpfen und dabei insbesondere auch die Einhaltung des Unionsrechts erwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080082.J04Im RIS seit
20.02.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017