Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §18b Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung, was unter einer "erheblichen" Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege zu verstehen ist, kommt es auf die Anzahl der von der pflegenden Person für den pflegebedürftigen nahen Angehörigen durchschnittlich zu leistenden Pflegestunden an, wobei eine "erhebliche" Beanspruchung der Arbeitskraft bei einem durchschnittlichen Pflegeaufwand ab 14 Stunden wöchentlich anzunehmen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014080082.J01Im RIS seit
20.02.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017