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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §342 Abs1 Z1;Beachte
Besprechung in: DRdA 5/2017, S 357 - 365;Rechtssatz
Bei der Beurteilung des Einzugsgebiets für eine Vertragsarztstelle ist eine Bindung an Bezirks- und Landesgrenzen nicht gegeben (vgl. in diesem Sinne auch das die Bedarfsprüfung für ein Ambulatorium betreffende hg. Erkenntnis vom 19. Juni 2007, Zl. 2004/11/0079).Bei der Beurteilung des Einzugsgebiets für eine Vertragsarztstelle ist eine Bindung an Bezirks- und Landesgrenzen nicht gegeben vergleiche in diesem Sinne auch das die Bedarfsprüfung für ein Ambulatorium betreffende hg. Erkenntnis vom 19. Juni 2007, Zl. 2004/11/0079).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016080114.L09Im RIS seit
20.02.2017Zuletzt aktualisiert am
06.12.2017