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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13;Rechtssatz
Auf Grund der unterschiedlichen Antragsgegenstände sind die Verfahren betreffend die Geländeveränderungen und die Genehmigung des gegenständlichen Bauvorhabens nicht als ein Verfahren zu führen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016060130.L01Im RIS seit
20.02.2017Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018