Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVOGDV 2010 §10b Abs2 Z2 litc;Rechtssatz
Der Finanzpolizei obliegt gemäß § 10b Abs 2 Z 2 lit c der Durchführungsverordnung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 - DV) im Rahmen ihrer Unterstützungstätigkeit für die Finanzämter als Abgabenbehörden die Wahrnehmung der den Abgabenbehörden in der Vollziehung des Glücksspielgesetzes übertragenen Aufgaben (vgl VwGH vom 27. Februar 2015, Ra 2014/17/0035). Der Abgabenbehörde kommt gemäß § 50 Abs 5 GSpG im gegenständlichen Beschlagnahmeverfahren nach § 53 GSpG Parteistellung zu, weil zu der Verwaltungsübertretung eine von ihr bzw der ihr zuzurechnenden Finanzpolizei stammende Anzeige vorlag. Der Beschlagnahmebescheid wurde somit durch Zustellung an die Finanzpolizei Bregenz gegenüber einer Partei erlassen, weshalb die revisionswerbende Partei als Eigentümerin der beschlagnahmten Glücksspielgeräte gegen diesen wirksamen Bescheid rechtswirksam Beschwerde erhoben hat.Der Finanzpolizei obliegt gemäß Paragraph 10 b, Absatz 2, Ziffer 2, Litera c, der Durchführungsverordnung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 (AVOG 2010 - DV) im Rahmen ihrer Unterstützungstätigkeit für die Finanzämter als Abgabenbehörden die Wahrnehmung der den Abgabenbehörden in der Vollziehung des Glücksspielgesetzes übertragenen Aufgaben vergleiche VwGH vom 27. Februar 2015, Ra 2014/17/0035). Der Abgabenbehörde kommt gemäß Paragraph 50, Absatz 5, GSpG im gegenständlichen Beschlagnahmeverfahren nach Paragraph 53, GSpG Parteistellung zu, weil zu der Verwaltungsübertretung eine von ihr bzw der ihr zuzurechnenden Finanzpolizei stammende Anzeige vorlag. Der Beschlagnahmebescheid wurde somit durch Zustellung an die Finanzpolizei Bregenz gegenüber einer Partei erlassen, weshalb die revisionswerbende Partei als Eigentümerin der beschlagnahmten Glücksspielgeräte gegen diesen wirksamen Bescheid rechtswirksam Beschwerde erhoben hat.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170281.L02Im RIS seit
14.02.2017Zuletzt aktualisiert am
20.09.2018