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32/05 VerbrauchsteuernNorm
NoVAG 1991 §12a Abs1 idF 2012/I/112;Rechtssatz
Im Vergütungsverfahren hatte die Abgabenbehörde nur zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Zulassungssperre gegeben sind. Eine allfällige Verweigerung der Vergütung unter Hinweis auf die Unzulässigkeit der Durchführung der Sperre wäre vom Antragsteller mit Beschwerde an das Bundesfinanzgericht bekämpfbar. Die Abgabenbehörde kann sich durch die Nichtdurchführung der Sperre nicht ihrer Entscheidungspflicht hinsichtlich des Vergütungsantrags entledigen oder etwa den Ablauf der Entscheidungsfrist durch Zuwarten mit der Durchführung der Sperre beeinflussen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016160001.J06Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017