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32/05 VerbrauchsteuernNorm
KFG 1967 §30a Abs9a;Rechtssatz
Der Vergütungswerber kann die Sperre in der Genehmigungsdatenbank nicht unmittelbar veranlassen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes knüpft § 12a NoVAG an die in § 30a Abs. 9a KFG vorgesehene Möglichkeit der Verfügung einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank an. Diese Vorschriften bedeuten in ihrem systematischen Zusammenhalt, dass der Bundesminister für Finanzen oder die Finanzbehörde ermächtigt sind, wenn ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gestellt wird, die Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank zu verfügen. Die Vorschrift ist insofern als eine Ermächtigung zur Durchführung der Sperre als Voraussetzung der Erledigung des Vergütungsantrags zu verstehen. Zu dieser Sperre sind die Finanzbehörden gemäß § 5 Abs. 1 Z 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 406/2008 "bei Vergütungen der Normverbrauchsabgabe gemäß § 12 Abs. 1 und § 12a NoVAG 1991" verpflichtet.Der Vergütungswerber kann die Sperre in der Genehmigungsdatenbank nicht unmittelbar veranlassen. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes knüpft Paragraph 12 a, NoVAG an die in Paragraph 30 a, Absatz 9 a, KFG vorgesehene Möglichkeit der Verfügung einer Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank an. Diese Vorschriften bedeuten in ihrem systematischen Zusammenhalt, dass der Bundesminister für Finanzen oder die Finanzbehörde ermächtigt sind, wenn ein Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe gestellt wird, die Zulassungssperre in der Genehmigungsdatenbank zu verfügen. Die Vorschrift ist insofern als eine Ermächtigung zur Durchführung der Sperre als Voraussetzung der Erledigung des Vergütungsantrags zu verstehen. Zu dieser Sperre sind die Finanzbehörden gemäß Paragraph 5, Absatz eins, Ziffer 3, der Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 406 aus 2008, "bei Vergütungen der Normverbrauchsabgabe gemäß Paragraph 12, Absatz eins und Paragraph 12 a, NoVAG 1991" verpflichtet.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016160001.J03Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017