RS Vwgh 2017/1/24 Ro 2015/16/0038

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Veröffentlicht am 24.01.2017
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Soweit die Amtsrevision eine Unvollständigkeit der Schätzungsgrundlagen im angefochtenen Erkenntnis rügt, kann das Finanzamt im fortzusetzenden Verfahren - unbeschadet einer Mitwirkungspflicht der Mitbeteiligten (vgl. etwa die in Ritz, BAO5, unter Rz 19 zu § 184 BAO wiedergegebene Rechtsprechung) - auch seinerseits zur Erweiterung der Grundlagen der Schätzung beitragen.Soweit die Amtsrevision eine Unvollständigkeit der Schätzungsgrundlagen im angefochtenen Erkenntnis rügt, kann das Finanzamt im fortzusetzenden Verfahren - unbeschadet einer Mitwirkungspflicht der Mitbeteiligten vergleiche etwa die in Ritz, BAO5, unter Rz 19 zu Paragraph 184, BAO wiedergegebene Rechtsprechung) - auch seinerseits zur Erweiterung der Grundlagen der Schätzung beitragen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015160038.J02

Im RIS seit

08.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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