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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Soweit die Amtsrevision eine Unvollständigkeit der Schätzungsgrundlagen im angefochtenen Erkenntnis rügt, kann das Finanzamt im fortzusetzenden Verfahren - unbeschadet einer Mitwirkungspflicht der Mitbeteiligten (vgl. etwa die in Ritz, BAO5, unter Rz 19 zu § 184 BAO wiedergegebene Rechtsprechung) - auch seinerseits zur Erweiterung der Grundlagen der Schätzung beitragen.Soweit die Amtsrevision eine Unvollständigkeit der Schätzungsgrundlagen im angefochtenen Erkenntnis rügt, kann das Finanzamt im fortzusetzenden Verfahren - unbeschadet einer Mitwirkungspflicht der Mitbeteiligten vergleiche etwa die in Ritz, BAO5, unter Rz 19 zu Paragraph 184, BAO wiedergegebene Rechtsprechung) - auch seinerseits zur Erweiterung der Grundlagen der Schätzung beitragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015160038.J02Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
25.04.2017