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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §24 Abs1 litd;Rechtssatz
Maßgeblich dafür, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös der von jemandem (Gewinnermittlung nach § 5 EStG 1988) verkauften Liegenschaft bilanzsteuerlich zu erfassen ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 2003, 97/13/0052, VwSlg 7804 F/2003).Maßgeblich dafür, in welchem Wirtschaftsjahr der Veräußerungserlös der von jemandem (Gewinnermittlung nach Paragraph 5, EStG 1988) verkauften Liegenschaft bilanzsteuerlich zu erfassen ist, ist der Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an der Liegenschaft vergleiche z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 26. März 2003, 97/13/0052, VwSlg 7804 F/2003).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2014130029.L01Im RIS seit
15.02.2017Zuletzt aktualisiert am
29.11.2018