Index
41/02 AsylrechtNorm
AsylG 2005 §12;Rechtssatz
Ist ein - faktischen Abschiebeschutz begründendes - Verfahren über einen (zweiten) Antrag auf internationalen Schutz anhängig, ist das BFA nicht gehalten, bereits in diesem Stadium Vorbereitungen für eine allfällige Abschiebung zu treffen (vgl. in diesem Zusammenhang auch § 33 Abs. 4 BFA-VG 2014) und eine Schubhaft deswegen nicht unverhältnismäßig.Ist ein - faktischen Abschiebeschutz begründendes - Verfahren über einen (zweiten) Antrag auf internationalen Schutz anhängig, ist das BFA nicht gehalten, bereits in diesem Stadium Vorbereitungen für eine allfällige Abschiebung zu treffen vergleiche in diesem Zusammenhang auch Paragraph 33, Absatz 4, BFA-VG 2014) und eine Schubhaft deswegen nicht unverhältnismäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210348.L02Im RIS seit
15.03.2017Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017