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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Entscheidet das VwG über die Rechtmäßigkeit einer Anhaltung während eines Zeitraums, der nicht mit der Schubhaftbeschwerde bekämpft worden ist, überschreitet es die Sache des Beschwerdeverfahrens.
Schlagworte
Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016210186.L01Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
16.06.2017