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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §15 Abs5a idF 2011/I/009;Rechtssatz
Wird die Verletzung der Übergabepflicht auf § 15 Abs. 5a AWG 2002 gestützt, wäre die Übergabe an einen Nicht-Berechtigten mangels Vorliegens einer anderen sich auf § 15 Abs. 5a AWG 2002 beziehenden Strafnorm des § 79 legcit nur hinsichtlich Übertretungen betreffend nicht gefährliche Abfälle von privaten Haushalten nach § 79 Abs. 5a AWG 2002 strafbar.Wird die Verletzung der Übergabepflicht auf Paragraph 15, Absatz 5 a, AWG 2002 gestützt, wäre die Übergabe an einen Nicht-Berechtigten mangels Vorliegens einer anderen sich auf Paragraph 15, Absatz 5 a, AWG 2002 beziehenden Strafnorm des Paragraph 79, legcit nur hinsichtlich Übertretungen betreffend nicht gefährliche Abfälle von privaten Haushalten nach Paragraph 79, Absatz 5 a, AWG 2002 strafbar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015070053.L04Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017