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83 Naturschutz UmweltschutzNorm
AWG 2002 §1 Abs3;Rechtssatz
Die Auffassung, dass eine Verletzung des § 15 Abs. 5 AWG 2002 jedenfalls den Eintritt einer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des § 1 Abs. 3 AWG 2002 zur Voraussetzung habe, ist unrichtig.Die Auffassung, dass eine Verletzung des Paragraph 15, Absatz 5, AWG 2002 jedenfalls den Eintritt einer Beeinträchtigung öffentlicher Interessen im Sinne des Paragraph eins, Absatz 3, AWG 2002 zur Voraussetzung habe, ist unrichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015070053.L02Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.06.2017