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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45;Rechtssatz
In Hinblick auf den Gegenstand eines Zeugenbeweises, Auskunft über Wahrnehmungen in tatsächlicher Hinsicht zu geben, kann es nicht als Verfahrensmangel angesehen werden, dass das VwG die Klärung des Umfangs der bestehenden Betriebsanlagenbewilligung durch Auslegung der diesbezüglichen Bescheide einschließlich der zu ihren Bestandteilen erklärten Schriftstücke als Rechtsfrage und daher einem Zeugenbeweis nicht zugänglich angesehen hat (Hinweis B vom 21. Dezember 2016, Ra 2016/04/0129, mwN).
Schlagworte
Beweismittel ZeugenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016040151.L02Im RIS seit
10.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.04.2017