RS Vwgh 2017/2/1 Ra 2016/04/0033

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Veröffentlicht am 01.02.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Der Umstand, dass die Stellungnahme der Revisionswerberin beim VwG nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist eingelangt ist, vermag an der Pflicht, auf Parteivorbringen einzugehen, nichts zu ändern, wenn sich das Schreiben zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses bereits in der Sphäre des VwG befunden hat (Hinweis E vom 28. Februar 2008, 2006/18/0349, mwN).

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016040033.L01

Im RIS seit

08.03.2017

Zuletzt aktualisiert am

14.03.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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