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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Der Umstand, dass die Stellungnahme der Revisionswerberin beim VwG nach Ablauf der von ihm gesetzten Frist eingelangt ist, vermag an der Pflicht, auf Parteivorbringen einzugehen, nichts zu ändern, wenn sich das Schreiben zum Zeitpunkt der Erlassung des angefochtenen Erkenntnisses bereits in der Sphäre des VwG befunden hat (Hinweis E vom 28. Februar 2008, 2006/18/0349, mwN).
Schlagworte
Parteiengehör Erhebungen ErmittlungsverfahrenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016040033.L01Im RIS seit
08.03.2017Zuletzt aktualisiert am
14.03.2017