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L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragRechtssatz
Mit ihrem Vorbringen, wonach zwischen dem geplanten Carport der Bauwerber und ihrem Bauwerk ein Spalt entstünde, der eine Wartung und Instandhaltung ihrer Außenmauer verhindere, machen die Nachbarn keines der in § 6 Abs. 2 NÖ BauO 1996 genannten Nachbarrechte geltend.Mit ihrem Vorbringen, wonach zwischen dem geplanten Carport der Bauwerber und ihrem Bauwerk ein Spalt entstünde, der eine Wartung und Instandhaltung ihrer Außenmauer verhindere, machen die Nachbarn keines der in Paragraph 6, Absatz 2, NÖ BauO 1996 genannten Nachbarrechte geltend.
Schlagworte
Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9 Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014050038.J03Im RIS seit
10.04.2017Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017