RS Vwgh 2017/2/16 Ra 2017/05/0013

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Veröffentlicht am 16.02.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren
77 Kunst Kultur

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Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): Ra 2017/05/0014

Rechtssatz

Die Frage, ob eine angeordnete Ersatzvornahme der Bewilligungspflicht nach dem DMSG 1923 unterliegt und ob vor Erlassung der Vollstreckungsverfügung zu prüfen ist, ob eine solche Bewilligungspflicht besteht, und die Frage, ob bei der Umsetzung eines baubehördlichen Auftrages bundesgesetzliche Vorschriften wie das DMSG 1923 zu berücksichtigen sind, sind in einem Kostenersatzverfahren nicht zu prüfen. Diese Fragen sind allenfalls im Auftragsverfahren oder im Verfahren betreffend die Anordnung der Ersatzvornahme zu behandeln.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017050013.L01

Im RIS seit

18.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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