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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §252 Abs1 Z1;Rechtssatz
Das VwG setzte sich im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel gemäß § 47 Abs 2 NAG 2005 nicht mit der Frage auseinander, ob die Fremde ihrem Sohn gegenüber einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hat. Angesichts dessen durfte es das Einkommen des volljährigen Sohnes nicht zum Haushaltseinkommen hinzurechnen (vgl. E 17. Dezember 2009, 2009/22/0241).Das VwG setzte sich im Verfahren betreffend Aufenthaltstitel gemäß Paragraph 47, Absatz 2, NAG 2005 nicht mit der Frage auseinander, ob die Fremde ihrem Sohn gegenüber einen gesetzlichen Unterhaltsanspruch hat. Angesichts dessen durfte es das Einkommen des volljährigen Sohnes nicht zum Haushaltseinkommen hinzurechnen vergleiche E 17. Dezember 2009, 2009/22/0241).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016220095.L04Im RIS seit
21.03.2017Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017