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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
ASVG §293 Abs1;Rechtssatz
Bei der Beurteilung nach § 11 Abs. 5 NAG 2005 ist auf das vorhandene Haushaltsnettoeinkommen und die in § 293 Abs. 1 ASVG enthaltenen Richtsätze abzustellen, sofern der Anspruchsberechtigte mit einem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt lebt (vgl. E 18. März 2010, 2008/22/0637).Bei der Beurteilung nach Paragraph 11, Absatz 5, NAG 2005 ist auf das vorhandene Haushaltsnettoeinkommen und die in Paragraph 293, Absatz eins, ASVG enthaltenen Richtsätze abzustellen, sofern der Anspruchsberechtigte mit einem Ehepartner im gemeinsamen Haushalt lebt vergleiche E 18. März 2010, 2008/22/0637).
Schlagworte
Besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016220095.L01Im RIS seit
21.03.2017Zuletzt aktualisiert am
23.03.2017