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L92055 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe SalzburgNorm
ABGB §1042;Rechtssatz
Es bestehen keine Bedenken gegen die Anrechnung entsprechender Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei der Bemessung der Eigenleistung des Hilfsbedürftigen (vgl. E 14. Dezember 2012, 2008/10/0302; E 14. Juli 2011, 2010/10/0247; Kosten der psychiatrischen Sonderpflege bzw. der Unterbringung in einer Förderwerkstätte stellen einen krankheitsbedingten Sonderbedarf bzw. eine Unterhaltsverpflichtung gemäß § 94 Abs. 2 ABGB selbst für den Fall dar, dass der Ehegatte ein geringeres Einkommen als der hilfsbedürftige Ehepartner bezieht).Es bestehen keine Bedenken gegen die Anrechnung entsprechender Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei der Bemessung der Eigenleistung des Hilfsbedürftigen vergleiche E 14. Dezember 2012, 2008/10/0302; E 14. Juli 2011, 2010/10/0247; Kosten der psychiatrischen Sonderpflege bzw. der Unterbringung in einer Förderwerkstätte stellen einen krankheitsbedingten Sonderbedarf bzw. eine Unterhaltsverpflichtung gemäß Paragraph 94, Absatz 2, ABGB selbst für den Fall dar, dass der Ehegatte ein geringeres Einkommen als der hilfsbedürftige Ehepartner bezieht).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017100010.L01Im RIS seit
10.04.2017Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017