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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Abs4;Rechtssatz
Das Zulässigkeitsvorbringen hinsichtlich der Revision erschöpft sich in Bezug auf das Unionsrecht in einem Verweis ("wie untenstehend noch näher ausgeführt") auf die Revisionsgründe. Mit einem solchen Vorbringen wird eine Rechtsfrage iSd Art 133 Abs 4 B-VG noch nicht aufgezeigt (vgl VwGH vom 12. August 2016, Ra 2015/08/0164, und vom 6. September 2016, Ra 2016/11/0115).Das Zulässigkeitsvorbringen hinsichtlich der Revision erschöpft sich in Bezug auf das Unionsrecht in einem Verweis ("wie untenstehend noch näher ausgeführt") auf die Revisionsgründe. Mit einem solchen Vorbringen wird eine Rechtsfrage iSd Artikel 133, Absatz 4, B-VG noch nicht aufgezeigt vergleiche VwGH vom 12. August 2016, Ra 2015/08/0164, und vom 6. September 2016, Ra 2016/11/0115).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016170037.L01Im RIS seit
13.04.2017Zuletzt aktualisiert am
24.07.2017