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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §209a Abs1;Rechtssatz
Nach § 209a Abs 1 BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einem Erkenntnis zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Dies setzt voraus, dass sich das zu erledigende Rechtsmittel gegen einen Bescheid richtet, der nicht schon wegen Eintritts der Verjährung rechtswidrig war (vgl. das Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, 2006/15/0004, VwSlg 8294 F/2007).Nach Paragraph 209 a, Absatz eins, BAO steht einer Abgabenfestsetzung, die in einem Erkenntnis zu erfolgen hat, der Eintritt der Verjährung nicht entgegen. Dies setzt voraus, dass sich das zu erledigende Rechtsmittel gegen einen Bescheid richtet, der nicht schon wegen Eintritts der Verjährung rechtswidrig war vergleiche das Erkenntnis vom 12. Dezember 2007, 2006/15/0004, VwSlg 8294 F/2007).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016130027.L01Im RIS seit
21.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017