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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §108e Abs1;Rechtssatz
Als begünstigungsschädlich beurteilt wurde mit Erkenntnis vom 24. März 2015, 2012/15/0208, der vorzeitige Verkauf eines Investitionsgutes, welcher darin begründet war, dass sich Umsatzerwartungen nicht erfüllt hatten. Ein derartiger Umstand ist dem gewöhnlichen Unternehmerrisiko zuzurechnen. Unsicherheiten betreffend Konkurrenzsituation und Preisbildung, insbesondere beim Aufbau eines neuen Geschäftsfeldes, stellen keine Unwägbarkeiten dar, welche einen begünstigungsunschädlichen frühzeitigen Verkauf von prämienbegünstigt erworbenen Wirtschaftsgütern rechtfertigen, zumal sie von der jeweiligen Unternehmerinitiative und dem Durchsetzungsvermögen am Markt abhängen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2015150036.J02Im RIS seit
20.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017