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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §16;Rechtssatz
Bei den außerbetrieblichen Einkünften wird nicht die Vermehrung des einer Einkunftsquelle zuzuordnenden Vermögens, sondern grundsätzlich nur die laufenden Einnahmen und Werbungskosten erfasst (vgl. Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 2 Tz. 6.2).Bei den außerbetrieblichen Einkünften wird nicht die Vermehrung des einer Einkunftsquelle zuzuordnenden Vermögens, sondern grundsätzlich nur die laufenden Einnahmen und Werbungskosten erfasst vergleiche Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, Paragraph 2, Tz. 6.2).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RO2014150050.J02Im RIS seit
15.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017