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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §3 Abs1 Z6;Rechtssatz
In der Errichtung des Pflegeheimes ist keine Gegenleistung der Zuschussempfängerin zu erblicken, weil eine betriebliche Zweckwidmung der Zuwendung gerade die Voraussetzung der Steuerbefreiung nach § 3 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 ist. Durch die Errichtung eines Pflegeheimes wird der Gemeinde kein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn mit der Zuwendung das Recht der Gemeinde verbunden wäre, Leistungen des Zuschussnehmers zu begünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Der Verwaltungsgerichtshof hält daher die dem Erkenntnis vom 26. März 1996, 95/14/0071, zu Grunde liegende Auffassung der Entgeltlichkeit von Subventionen vor dem Hintergrund des UStG 1994 nicht mehr aufrecht. (Hier: Die Käuferin hat ein Grundstück um einen symbolischen Kaufpreis von 1 EUR von der Gemeinde erworben. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass sich die Käuferin verpflichtet, auf dem Kaufobjekt ein Pflegeheim zu errichten und die Gemeinde diese Absicht dadurch fördert, dass sie keinen ortsüblichen Kaufpreis für das Kaufobjekt verlange. Für den Fall, dass die Käuferin das Pflegeheim nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Übergabestichtag fertigstellen würde, sei der Kaufvertrag aufgehoben und das Kaufobjekt wieder in das Eigentum der Gemeinde zurück zu übertragen.)In der Errichtung des Pflegeheimes ist keine Gegenleistung der Zuschussempfängerin zu erblicken, weil eine betriebliche Zweckwidmung der Zuwendung gerade die Voraussetzung der Steuerbefreiung nach Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer 6, EStG 1988 ist. Durch die Errichtung eines Pflegeheimes wird der Gemeinde kein wirtschaftlicher Vorteil eingeräumt, wie es beispielsweise der Fall wäre, wenn mit der Zuwendung das Recht der Gemeinde verbunden wäre, Leistungen des Zuschussnehmers zu begünstigten Bedingungen in Anspruch nehmen zu können. Der Verwaltungsgerichtshof hält daher die dem Erkenntnis vom 26. März 1996, 95/14/0071, zu Grunde liegende Auffassung der Entgeltlichkeit von Subventionen vor dem Hintergrund des UStG 1994 nicht mehr aufrecht. (Hier: Die Käuferin hat ein Grundstück um einen symbolischen Kaufpreis von 1 EUR von der Gemeinde erworben. Im Kaufvertrag wurde vereinbart, dass sich die Käuferin verpflichtet, auf dem Kaufobjekt ein Pflegeheim zu errichten und die Gemeinde diese Absicht dadurch fördert, dass sie keinen ortsüblichen Kaufpreis für das Kaufobjekt verlange. Für den Fall, dass die Käuferin das Pflegeheim nicht innerhalb von zwei Jahren ab dem Übergabestichtag fertigstellen würde, sei der Kaufvertrag aufgehoben und das Kaufobjekt wieder in das Eigentum der Gemeinde zurück zu übertragen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150027.L03Im RIS seit
20.03.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017