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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §6 Z3;Rechtssatz
Die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Verkäuferin der Genussscheine durch Anleger reicht für eine entsprechende Passivierung nicht aus, weil der Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz die Gewissheit über den Bestand der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag voraussetzt (vgl. VwGH vom 27. Jänner 2009, 2006/13/0062). (Hier: Jemand verkaufte Genussscheine an gutgläubige Investoren mit dem werbenden Versprechen, diese zu einem höheren Preis zurückzukaufen.)Die bloße Möglichkeit einer Inanspruchnahme der Verkäuferin der Genussscheine durch Anleger reicht für eine entsprechende Passivierung nicht aus, weil der Ansatz einer Verbindlichkeit in der Bilanz die Gewissheit über den Bestand der Verbindlichkeit am Bilanzstichtag voraussetzt vergleiche VwGH vom 27. Jänner 2009, 2006/13/0062). (Hier: Jemand verkaufte Genussscheine an gutgläubige Investoren mit dem werbenden Versprechen, diese zu einem höheren Preis zurückzukaufen.)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2015150023.L01Im RIS seit
18.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017