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L65007 Jagd Wild TirolNorm
AVG §56;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2012/08/0020 E 15. Mai 2013 RS 4Stammrechtssatz
Da mit einem Rückstandsausweis zu einem bestimmten Zeitpunkt offene Zahlungsverbindlichkeiten ausgewiesen werden, ist aufgrund von Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis im Allgemeinen ein Abrechnungsbescheid zu erlassen, in welchem insbesondere den (bis zu einem bestimmten Tag) geschuldeten Beiträgen die hierauf geleisteten Zahlungen (oder sonstige den Anspruch hemmende oder aufhebende Umstände) gegenüberzustellen sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016030096.L05Im RIS seit
14.04.2017Zuletzt aktualisiert am
19.04.2017