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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §111 Abs1 Z1;Rechtssatz
Die Eintragung in die HFU-Gesamtliste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) bewirkt gemäß § 67a Abs. 3 Z 1 ASVG, dass die Haftung des Auftraggebers für vom Auftragnehmer abzuführende Beiträge und Umlagen entfällt. Für eine darüber hinausgehende generelle Berücksichtigung der Eintragung bei der Beurteilung, ob der Auftraggeber die Nichtanmeldung der (nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht dem Auftragnehmer, sondern) ihm zuzurechnenden Dienstnehmer verschuldet hat, gibt es keine Grundlage.Die Eintragung in die HFU-Gesamtliste (Liste der haftungsfreistellenden Unternehmen) bewirkt gemäß Paragraph 67 a, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG, dass die Haftung des Auftraggebers für vom Auftragnehmer abzuführende Beiträge und Umlagen entfällt. Für eine darüber hinausgehende generelle Berücksichtigung der Eintragung bei der Beurteilung, ob der Auftraggeber die Nichtanmeldung der (nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt nicht dem Auftragnehmer, sondern) ihm zuzurechnenden Dienstnehmer verschuldet hat, gibt es keine Grundlage.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017080003.L02Im RIS seit
14.04.2017Zuletzt aktualisiert am
02.06.2017