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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ursächlich im Sinn der "natürlichen" Kausalität ist jeder Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Geschehensablauf ein anderer gewesen wäre. Ob ein derartiger Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine Tatsachenfeststellung. Ob der Kausalitätsbeweis von den Vorinstanzen zu Recht als nicht erbracht angesehen wurde, betrifft daher eine Frage der Beweiswürdigung (Hinweis OGH RIS-Justiz RS0043151)
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220017.L01Im RIS seit
18.04.2017Zuletzt aktualisiert am
12.05.2017