RS Vwgh 2017/3/21 Ra 2017/22/0017

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Veröffentlicht am 21.03.2017
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Ursächlich im Sinn der "natürlichen" Kausalität ist jeder Umstand, der nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der Geschehensablauf ein anderer gewesen wäre. Ob ein derartiger Kausalzusammenhang gegeben ist, ist eine Tatsachenfeststellung. Ob der Kausalitätsbeweis von den Vorinstanzen zu Recht als nicht erbracht angesehen wurde, betrifft daher eine Frage der Beweiswürdigung (Hinweis OGH RIS-Justiz RS0043151)

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Rechtsmittelverfahren Beweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017220017.L01

Im RIS seit

18.04.2017

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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