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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BUAG §25;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Feststellung nach § 25 BUAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass näher bezeichnete Arbeitnehmer der revisionswerbenden Partei dem Anwendungsbereich des BUAG unterliegen. Dieses Erkenntnis ist insoweit einem Vollzug zugänglich, als auf ihm aufbauend Geldleistungen vorgeschrieben werden können.Nichtstattgebung - Feststellung nach Paragraph 25, BUAG - Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde festgestellt, dass näher bezeichnete Arbeitnehmer der revisionswerbenden Partei dem Anwendungsbereich des BUAG unterliegen. Dieses Erkenntnis ist insoweit einem Vollzug zugänglich, als auf ihm aufbauend Geldleistungen vorgeschrieben werden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2017080018.L01Im RIS seit
01.06.2017Zuletzt aktualisiert am
19.07.2017