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E000 EU- Recht allgemeinNorm
32011L0095 Status-RL Art10 Abs1 litd;Rechtssatz
Um das Vorliegen einer Verfolgung aus dem Konventionsgrund der Zugehörigkeit zu einer sozialen Gruppe beurteilen zu können, bedarf es sowohl Feststellungen zu den Merkmalen bzw. zur abgegrenzten Identität dieser Gruppe als auch zum kausalen Zusammenhang mit der Verfolgung.
Schlagworte
Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016190350.L05Im RIS seit
20.04.2017Zuletzt aktualisiert am
22.06.2017